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Selbstanzeige aufgrund der "Schweizer Steuer-CD"

Mittlerweile gilt es als gesichert, dass das Land Nordrhein-Westfalen die CD mit den Daten von vermeintlichen Steuerhinterziehern, die Ihr Geld bei Banken in der Schweiz angelegt haben, erwerben wird.

Aus diesem Grund raten wir sämtlichen Betroffenen eine Selbstanzeige zu erstatten. Eine solche Selbstanzeige führt zu einer Straffreiheit, wenn die hinterzogenen Steuern vollständig erklärt und binnen einer angemessener Frist nachentrichtet werden. Bei einer Selbstanzeige muss der Steuerpflichtige mit der Festsetzung von Hinterziehungszinsen in Höhe von 6% p.a. rechnen. Im Vergleich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe ist dies jedoch das geringere Übel.

Für die strafbefreiende Wirkung ist erforderlich, dass die Tat noch nicht entdeckt ist. Dies kann nur solange garantiert werden, solange die Finanzverwaltung die CD noch nicht im Besitz hat und die Daten auswerten konnte.

Sollten Sie Fragen zur Selbstanzeige haben, beraten wir Sie gerne.

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