Transparenzbericht 2009
Der Transparenzbericht 2009 ist auf unserer Homepage abrufbar.
Transparenzbericht 2009 der AWT Horwath GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
Gemäß § 55 c WPO sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse (§ 319 a Abs. 1 Satz 1 HGB) durchführen, verpflichtet, einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Mit diesem Bericht wollen wir u.a. unsere Strukturen, die Struktur von Crowe Horwath International (vormals Horwath International), einem weltweiten Netzwerk unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, dessen Mitglied wir sind, und unsere Qualitätssicherungsmaßnahmen der Öffentlichkeit darstellen.
